Mietkautionsbürgschaft
Donnerstag, 1. September 2011

Mietkautionsbürgschaft


In der Regel müssen Mieter einer Wohnung oder eines Hauses bis zu drei Monatsmieten Kaution stellen, die vom Vermieter als Sicherheit gefordert werden. Wenn nach der Beendigung des Mietvertrags Schäden am Mietobjekt festgestellt werden, kann der Vermieter die Kaution zum Beheben des Schadens verwenden. Nicht jeder kann die benötigte Kaution auf einmal erbringen, sodass die kompletten Ersparnisse in die Kautionsleistung einfließen, oder sogar ein zusätzlicher Kredit aufgenommen werden muss.


Als Alternative können Mieter eine so genannte Mietkautionsbürgschaft als Kaution verwenden. Der Mieter bekommt gegen eine bestimmte Gebühr eine Bürgschaftsurkunde und kann diese beim Vermieter hinterlegen. Dadurch muss keine Bareinlage geleistet werden und der Vermieter kann im Anspruchsfall das Kapital vom Bürgschaftsgeber erhalten. Die Gebühren für eine Mietkautionsbürgschaft liegen in der Regel bei ca. 5 % der Kautionssumme.


Die Mietkautionsbürgschaft eignet sich in erster Linie für Mieter mit wenig Einkommen und/oder geringen Ersparnissen. Es wird pro Jahr nur ein vergleichsweise geringer Beitrag fällig, die Kautionssumme bleibt auf dem Konto des Mieters verfügbar. Im Vergleich zum Dispokredit ist die Bürgschaft in jedem Fall die bessere Alternative. Während selbst günstige Dispokredite etwa 10% Zinsen kosten, fallen für die Mietkautionsbürgschaft im Schnitt 5% der Mietkautionssumme pro Jahr an Gebühren an.


Wer bereits die Kaution bei seinem Vermieter bar hinterlegt hat, kann die Barkaution auch nachträglich noch durch eine Bürgschaft austauschen. Sobald der Vermieter die Bürgschaftsurkunde erhält, kann das Kapital vom Vermieter ausgezahlt werden. Allerdings lässt sich nicht jeder Vermieter darauf ein. Mieter, die eine Umstellung auf eine Mietkautionsbürgschaft planen, sollten daher vorher mit ihrem Vermieter sprechen und abklären, ob der Wechsel für den Vermieter in Ordnung ist.


 
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