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rürup Rente Altersvorsorge |
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Mittwoch, 12. Dezember 2007 |
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Die Rürup-Rente oder Basis-Rente ist aufgrund der allgemein stärkeren Steuerbelastung einiger Berufsparten in erster Linie auf Selbstständige sowie höher verdienende und kinderlose Arbeiter im Angestelltenverhältnis ausgelegt. Durch die vom Staat gewährten steuerlichen Vergünstigungen profitieren nämlich gerade diese Gruppen am deutlichsten von dieser Form der privaten Altersvorsorge.
Dementsprechende Beiträge wie auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können von Selbstständigen als Sonderausgaben bis zu einem insgesamten Maximalbetrag von 20.000 Euro jährlich (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepartnern) geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist lediglich die vertragliche Deklaration der Einzahlungen als monatliche Rente und dass die Ausschüttung erst nach dem 60.Lebensjahr erfolgt.
Als Anlagevarianten stehen dabei zum einen die klassische Rentenversicherung mit wenig Risiko und eher mittelmäßigen Renditechancen oder Investmentfonds mit deutlich höherem Risiko aber auch besseren Renditeaussichten zur Verfügung. Ob die Leistung in regelmäßigen Einlagen oder einmal jährlich abgegolten wird, bleibt dem Versicherten überlassen. Dies dürfte vor allem Selbstständigen zugutekommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich das System zusätzlich durch eine Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsrente erweitern. Gerade bei Letzterem gilt es allerdings zu beachtet, dass der dort geleistete Betrag geringer ausfallen muss als derjenige zur Basis-Rente.
Die Vorteile der Rürup Rente liegen in ihrer Unpfändbarkeit sowie in der Tatsache, dass sie nicht zur Berechnung des Vermögensstandes bei Arbeitslosigkeit herangezogen werden darf. Im Gegenzug kann sie allerdings auch nicht vererbt oder beliehen werden. Eine Veräußerung, die einmalige Auszahlung des gesparten Kapitals oder die Auflösung des Vertrages vor Renteneintritt sind ebenfalls nicht möglich.
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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 28. Mai 2011 )
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